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Was besagt der Titel Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht usw.? |
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Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen wenn |
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besondere theoretische Kenntnisse und |
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besondere praktische Kenntnisse |
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nachgewiesen werden. |
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Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und in dem schriftliche Arbeiten (Prüfungsarbeiten) erfolgreich absolviert werden. |
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Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrung wird nachgewiesen, wenn der Kollege innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung |
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Im Familienrecht: über 120 Fälle aus dem Fachgebiet Familienrecht selbständig bearbeitet hat; |
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Im Strafrecht: über 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht (Strafkammer, Schwurgericht u.ä.) aus dem Fachgebiet Strafrecht selbständig bearbeitet hat; |
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Im Bau- und Architektenrecht: 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbstständige Beweisverfahren) selbstständig bearbeitet hat; |
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Im Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren selbstständig bearbeitet hat; |
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Im Versicherungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedenen Bereiche des § 14 FAO beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle selbstständig bearbeitet hat; |
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Im Erbrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Fälle müssen sich auf die im § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle selbstständig bearbeitet hat; |
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Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 FAO bestimmten Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle selbstständig bearbeitet hat; |
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Im Arbeitsrecht: über 100 Fälle aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht selbständig bearbeitet hat. |
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Im Medizinrecht: Bearbeitung von mindestens 60 Fällen aus drei verschiedenen Gebieten des Medizinrechts innerhalb der letzten drei Jahre. |
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Im Transport- und Speditionsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die Fälle müssen sich auf den in § 14g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 7 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. |
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Im Steuerrecht: 50 Fälle aus dem Bereich Steuerrecht (davon mindestens 10 Einspruchs- oder Klageverfahren), aus den Bereichen Buchführung, Bilanzwesen, Allgemeines Abgabenrecht sowie Besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz-, Grunderwerb-, Erbschaft-, und Schenkungsteuer). Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht. |
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Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt muss weiter nachweisen, dass er auf diesem Fachgebiet jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat. |
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In unserer Kanzlei führen folgende Kollegen den Fachanwaltstitel: |
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Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Bernd Scharinger
Rechtsanwältin Marion Zech |
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Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Manfred Janocha
Rechtsanwalt Andreas Doblinger |
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Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Manfred Janocha |
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Georg Willi |
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Georg Willi |
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Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Rechtsanwalt Andreas Doblinger |
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Dr. Bernd Scharinger |
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel |
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Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwältin Marion Zech |
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Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsanwalt Andreas Doblinger |
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Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt Dr. Florian Engert |