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Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt
Manfred Janocha
Fachanwalt für Erbrecht Manfred Janocha

Seine Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  1. Formulierung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen.
  2. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Ansprüchen auf  Pflichtteilsergänzung.
  3. Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten des Erblassers (auch unter dem Gesichtspunkt späterer Pflegebedürftigkeit des Erblassers)
  4. Nachfolgeregelungen für Unternehmen