Fachanwalt für Steuerrecht
Seine Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechs der Buchführung und des Jahresabschlusses.
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht.
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
- Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.
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