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Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt
Dr. Florian Engert
Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Florian Engert

Seine Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechs der Buchführung und des Jahresabschlusses.
  2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht.
  3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen
    a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
    b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
    c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.