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Nördlinger gewinnt Prozess gegen TV-Sender:

12.02.2009 -  Augsburger Allgemeine

Nördlingen (hum) - Robert Hampelic aus Nördlingen ging es so wie vielen Tausend Kunden des TV-Senders Premiere: 2002 nahm er ein günstiges Angebot an, kaufte einen Receiver für 199 Euro und konnte damit für fünf Euro monatlich „Premiere Start“ sehen, einen Kanal mit gemischtem Programm. Der Vertrag lief über zwei Jahre. Robert Hampelic war bereit, weiter Premiere zu empfangen, aber er wurde nicht informiert, wie es nach Vertragsende weiterlaufen sollte - bis er die nächste Abrechnung bekam: Statt fünf Euro wurden ihm jetzt 22,90 Euro monatlich für das Programmpaket „Thema“ abgebucht, denn „Start“ gab es nicht mehr.

Da begann das Spiel von vorne

Nach Ablauf des Jahres kündigte er den Vertrag, der ihm definitiv zu teuer geworden war. Dann begann das Spiel von vorne: Ihm wurde telefonisch ein gutes Angebot gemacht, er buchte „Premiere Film“ mit vier Spielfilmkanälen für 9,99 Euro pro Monat.

Nach Ablauf des Vertrages wurde ein Jahr später wieder der Vertrag erweitert, ohne dass er etwas davon erfuhr - der Monatsbeitrag stieg auf 17,90 Euro.

Da las Robert Hampelic in den Rieser Nachrichten den Bericht über ein Urteil, wonach Klauseln von Premiere-Verträgen gegen geltendes Recht verstießen. Das ermutigte ihn, gerichtlich gegen die ungefragt abgebuchten höheren Gebühren vorzugehen.

Mithilfe eines Anwaltes reichte er beim Amtsgericht Nördlingen Klage ein und bekam Recht: Auf Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) entschied das Amtsgericht, dass Premiere ihm 293,70 Euro plus fünf Prozent Zinsen zurückerstatten musste.

Treu und Glauben

Die Urteilsbegründung: Der Abonnent hatte sich für ein bestimmtes Programmpaket entschieden und konnte bei Vertragsabschluss nicht wissen, welche Programmänderungen er später ohne seine Zustimmung hinnehmen müsse. Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen seien Umfang und Höhe der Änderungen nicht zu erkennen. Die nicht erkennbare unangemessene Preiserhöhung - beim ersten Mal immerhin um mehr als 450 Prozent - verstoße gegen das Geschäftsgebot von „Treu und Glauben“.

TV-Paket abbestellt


Robert Hampelic freut sich nicht nur über das zurückerstattete Geld, sondern auch darüber, dass er ein Zeichen gesetzt hatte: „So wie mir muss es vielen Verbrauchern gegangen sein. Der Bundesgerichtshof hat ja zuvor sein Urteil bestimmt nicht ohne Grund gefällt.“

Premiere hat der Nördlinger endgültig abbestellt.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Nördlinger gewinnt Prozess gegen TV-Sender