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Recht im Internet
Nach § 284 BGB kommt seit 1. Mai 2000 der Schuldner einer Entgeldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Gem. § 288 I 2 BGB beträgt danach der Zinssatz, den der Schuldner zu bezahlen hat, 5 % (im kaufmännischen Bereich sogar 8%) über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. Den Zinssatz können Sie folgendem Link entnehmen:
Zentralruf der Autoversicherer mit Formular für Halteranfragen per E-Mail
Promille-Rechner von Dr. rer.nat. Günter Schmidt, Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin sowie Rechtsprechungs- und Literaturhinweise
In diesem Katalog finden sich Informationen über Verkehrsverstöße, die regelmäßig ein Fahrverbot nach sich ziehen. Sie wollen wissen, welche Geldbuße Sie bei welcher Geschwindigkeitsübertretung zu erwarten haben? Gehen Sie auf: Dann gehen Sie zum "Klick" Geschwindigkeit/Abstand und geben Ihre Daten ein: Aber beachten Sie: Bei mehreren Voreintragungen kann die Strafe wesentlich höher ausfallen. Generell gilt: Der Bußgeldkatalog geht vom Regelfall aus, also von fahrlässiger Tatbegehung und gewöhnlichen Tatumständen. Deshalb kann auch ein Gericht im Einzelfall die Geldbuße erhöhen oder verringern.
Baurecht: Hier finden Sie einen DIN-Spiegel mit bautechnisch relevanten DIN Normen
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Alles rund um das Erziehungsgeld finden Sie unter:
Sehr umfangreich, aktuell
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http://www.bmvbw.de/ [LINK]
http://www.medizinrecht.de/ [LINK]
http://www.vob-online.de/ [LINK]
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www.vrp.de/suche/jurbook/ [LINK]
http://www.jura.uni-sb.de/ [LINK]
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