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Schlacke: Die Angst vor einem Millionenschaden09.07.2009 - Donauwörther Zeitung
Ungeachtet dessen stehen sich die Parteien jetzt schon vor Gericht gegenüber: auf der einen Seite die Straßenbaufirma Leitenmaier, die auf den Sanierungskosten sitzen geblieben ist, dafür eine Entschädigung verlangt und weitere Millionenkosten fürchtet; auf der anderen Seite der Schlackelieferant, die Firma Max-Aicher-Recycling (MAR). Die beinahe alles entscheidende Frage dabei ist: Hatte die gelieferte Schlacke wirklich die festgelegte Qualität? Anwalt spricht von massiver politischer Einflussnahme Auch beim Zivilprozess vor dem Landgericht Augsburg am Dienstagnachmittag konnte diese Frage noch nicht geklärt werden. Vielmehr beharren beide Seiten auf ihrer Darstellung. Der Kläger, die Straßenbaufirma Leitenmaier (vertreten durch Rechtsanwalt Georg Willi), ist ganz sicher, dass nicht das vereinbarte Schlacke-Material geliefert worden ist. Vielmehr sei schon vorher klar gewesen, dass die Schlacke aus dem Stahlwerk Herbertshofen die geforderten Kriterien nicht erfülle. Ein Verantwortlicher der Firma MAR habe dann „beinahe täglich“ bei den Verantwortlichen darauf gedrungen, dass die Prüfkriterien geändert werden. Es habe diesbezüglich eine massive politische Einflussnahme stattgefunden, sagt Rechtsanwalt Willi. Dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Frage, ob die Änderung der Prüfkriterien rechtens waren, bereits eingestellt worden sind, lässt Rechtsanwalt Willi nicht gelten: „Der Staatsanwaltschaft ist bei Weitem nicht jeder Hintergrund bekannt“; vielmehr habe sie in ihren Ermittlungsverfahren nur „einen Teil gesehen“. Der geschäftsführende Gesellschafter der Straßenbaufirma, Peter Leitenmaier, führt außerdem an, dass die Schlacke seit dem Vorfall bei Meitingen nirgendwo in Bayern mehr eingebaut werde, weil das Material so problematisch sei. Dem widerspricht der Anwalt von MAR, Frank Starke: Nur in Dämme und Wälle werde die Schlacke nicht mehr eingebaut, in die Frostschutzschicht von Straßen aber nach wie vor. „Das Material ist gut“, sagt Starke. Aber es sei natürlich nicht unproblematisch und deshalb sei auch eine Abdeckung nötig. „Wenn das nicht beachtet wird, braucht man sich später nicht zu wundern“, hält er der Straßenbaufirma Fehler beim Einbau der Schlacke vor. Das gelieferte Schlacke-Material jedenfalls sei das richtige und absolut mangelfrei gewesen. Entscheidung wird am 8. September verkündet Vorsitzender Richter Rainer Brand schlägt ein Gutachten vor, um zu klären, ob die richtige Schlacke geliefert wurde. Freilich sei auch zu prüfen, ob die Straßenbaufirma bei Empfang der „Ware“ - hier also der Schlacke - ihrer im Handelsrecht festgelegten „sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht“ des gelieferten Materials nachgekommen ist. Da es sich um sehr anspruchsvolle Prüfungen handle, müsse allerdings auch überlegt werden, welcher Aufwand dabei zumutbar sei. Rechtsanwalt Willi macht geltend, dass sich diese Untersuchungs- und Rügepflicht nur auf erkennbare Mängel beziehe, nicht auf die Erstellung von teuren Gutachten - das letzte habe immerhin 100 000 Euro gekostet.
Wie dieser Prozess ausgeht, ist ungewiss. Richter Brand setzte einen Verkündungstermin des Landgerichts für den 8. September fest. Möglicherweise wird dann lediglich ein Beweisbeschluss verkündet, was bedeutet, dass ein weiteres Gutachten eingeholt wird. Quelle: Donauwörther Zeitung |


