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Zu schnell gefahren - Bußgeldkatalog

Bitte beachten Sie:

Die nachstehenden Hinweise sind nur als pauschaler Gedankenanstoß gedacht. Wegen vieler Besonderheiten, die in einer Vorabinformation gar nicht geleistet werden können und der ohnehin immer zu beachtenden Umstände des Einzelfalles ist die individuelle Beratung unerlässlich.

Bitte wenden Sie sich deshalb an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht,  Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Scharinger.

Ab 01.01.2011 ändert sich:

Am 1. Januar wurde das begleitete Fahren mit 17 bundesweit eingeführt. Jugendliche dürfen nach bestandener Prüfung in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein, außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, der zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte in Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt.

Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6-Norm entfällt. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine bis 2013 befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt.

Zu schnell gefahren - was droht?  

Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t.
Diese Übersicht entspricht der Rechtslage vom 1. Februar 2009.
Den aktuellen Stand des Bußgeldkataloges können sie unter http://www.schadenfixblog.de/aktuelle-busgeldkataloge/ [LINK] erfragen.

Innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung
Verwarnungs-bzw. Bußgeld in EURO
Punkte Fahrverbot
bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 

80

   
bis 10 km/h * 15    
11 – 15 km/h * 25    
16 – 20 km/h 35    
21 – 25 km/h 80 1  
26 – 30 km/h 100 3 1 Monat *)
31 – 40 km/h 160 3 1 Monat
41 – 50 km/h 200 4 1 Monat
51 – 60 km/h 280 4 2 Monate
61 – 70 km/h 480 4 3 Monate
über 70 km/h 680 4 3 Monate

Diese Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindkeit gefahren bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, angekündigten Gefahrenstellen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.

100

 3

 

Ausserorts

Geschwindigkeitsüberschreitung
Verwarnungs-bzw. Bußgeld in EURO
Punkte
Fahrverbot
bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 

 70

   
bis 10 km/h * 10    
11 – 15 km/h * 20    
16 – 20 km/h 30    
21 – 25 km/h 70 1  
26 – 30 km/h 80 3  
31 – 40 km/h 120 3  
41 – 50 km/h 160 3 1 Monat
51 – 60 km/h 240 4 1 Monat
61 – 70 km/h 440 4 2 Monate
über 70 km/h 600 4 3 Monate

Diese Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindkeit gefahren bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, angekündigten Gefahrenstellen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.

100

 3

 

*) Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. 

Diese Tabelle geht vom Regelfall aus (Ersttäter ohne Voreintragungen nach dem Mehrfachtäterpunktesystem in Flensburg).

Die komplette Tabelle kann auf www.bussgeldkataloge.de [LINK] eingesehen werden.
Weitere wichtige Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie auch auf der Webseite des ADAC [LINK].

Wie viele Punkte in Flensburg?

Wer seinen "Kontostand" nach dem Mehrfachtäterpunktesystem nicht kennt, kann schriftlich einen Auszug anfordern bei

Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg

Angegeben werden muss dabei Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Wohnort. Die Unterschrift muss entweder amtlich beglaubigt sein, es sei denn, die Anfrage erfolgt über einen Anwalt, dann genügt die Unterzeichnung einer Vollmacht beim Anwalt.

Die Antwort ist kostenlos.

Wir haben für Sie einen Vordruck zum ausfüllen und ausdrucken vorbereitet. Das jeweils nächste Feld erreichen Sie durch drücken der Tabulatortaste.

Bitte klicken Sie hier.

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Weitere Informationen

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß

Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss riskieren Autofahrer ab 0,5 Promille jetzt mindestens 500 Euro statt 250 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.500 Euro Bußgeld.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Trunkenheit / Drogen im Straßenverkehr - Was droht?".

 

Vollstreckung ausländischer Bußgelder

Infos zur EU-weiten Bußgeldvollstreckung: Bitte hier klicken  [LINK] 

 

Winterreifenpflicht

Infos zur Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung: Bitte hier klicken [LINK] 

 

 

Dr. Bernd Scharinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht