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Zu schnell gefahren - Bußgeldkatalog
Ab 01.01.2011 ändert sich:Am 1. Januar wurde das begleitete Fahren mit 17 bundesweit eingeführt. Jugendliche dürfen nach bestandener Prüfung in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein, außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, der zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte in Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6-Norm entfällt. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine bis 2013 befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Zu schnell gefahren - was droht?
Geschwindigkeitsverstöße mit dem Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. Innerorts
Ausserorts
*) Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. Diese Tabelle geht vom Regelfall aus (Ersttäter ohne Voreintragungen nach dem Mehrfachtäterpunktesystem in Flensburg).
Die komplette Tabelle kann auf www.bussgeldkataloge.de
[LINK] eingesehen werden.
Wie viele Punkte in Flensburg?Wer seinen "Kontostand" nach dem Mehrfachtäterpunktesystem nicht kennt, kann schriftlich einen Auszug anfordern bei Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg Angegeben werden muss dabei Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Wohnort. Die Unterschrift muss entweder amtlich beglaubigt sein, es sei denn, die Anfrage erfolgt über einen Anwalt, dann genügt die Unterzeichnung einer Vollmacht beim Anwalt. Die Antwort ist kostenlos. Wir haben für Sie einen Vordruck zum ausfüllen und ausdrucken vorbereitet. Das jeweils nächste Feld erreichen Sie durch drücken der Tabulatortaste. Bitte klicken Sie hier. Für die Darstellung der Seite wird das Programm Acrobat-Reader benötigt. Das kostenlose Programm erhalten Sie bei http://www.adobe.de [LINK] Weitere InformationenFahrten unter Alkohol- oder DrogeneinflußBei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss riskieren Autofahrer ab 0,5 Promille jetzt mindestens 500 Euro statt 250 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.500 Euro Bußgeld. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Trunkenheit / Drogen im Straßenverkehr - Was droht?".
Vollstreckung ausländischer BußgelderInfos zur EU-weiten Bußgeldvollstreckung: Bitte hier klicken [LINK]
WinterreifenpflichtInfos zur Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung: Bitte hier klicken [LINK]
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