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Zu schnell gefahren - Bußgeldkatalog |
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| Geschwindigkeitsüberschreitung |
Verwarnungs-bzw. Bußgeld in EURO |
Punkte |
Fahrverbot |
| bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt |
70 |
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| bis 10 km/h * | 10 | ||
| 11 – 15 km/h * | 20 | ||
| 16 – 20 km/h | 30 | ||
| 21 – 25 km/h | 70 | 1 | |
| 26 – 30 km/h | 80 | 3 | |
| 31 – 40 km/h | 120 | 3 | |
| 41 – 50 km/h | 160 | 3 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 240 | 4 | 1 Monat |
| 61 – 70 km/h | 440 | 4 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 600 | 4 | 3 Monate |
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Diese Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen. |
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| Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindkeit gefahren bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, angekündigten Gefahrenstellen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen. |
100 |
3 |
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*) Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Diese Tabelle geht vom Regelfall aus (Ersttäter ohne Voreintragungen nach dem Mehrfachtäterpunktesystem in Flensburg).
Die komplette Tabelle kann auf www.bussgeldkataloge.de [LINK] eingesehen werden.
Weitere wichtige Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie auch auf der Webseite des ADAC [LINK].
Wer seinen "Kontostand" nach dem Mehrfachtäterpunktesystem nicht kennt, kann schriftlich einen Auszug anfordern bei
Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg
Angegeben werden muss dabei Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Wohnort. Die Unterschrift muss entweder amtlich beglaubigt sein, es sei denn, die Anfrage erfolgt über einen Anwalt, dann genügt die Unterzeichnung einer Vollmacht beim Anwalt.
Die Antwort ist kostenlos.
Wir haben für Sie einen Vordruck zum ausfüllen und ausdrucken vorbereitet. Das jeweils nächste Feld erreichen Sie durch drücken der Tabulatortaste.
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| Kanzlei Augsburg Hallstraße 14 86150 Augsburg Telefon: +49 (0 821) 3 43 10 - 0 Telefax: +49 (0 821) 3 43 10 - 25 E-Mail: RA@kanzleiwilli.de |
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