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Getöteter Bauer: Zeugen mit Erinnerungslücken

28.10.2010 -  Augsburger Allgemeine

Drei wichtige Zeugen, die mit ihren Aussagen die Ermittlungen gegen Hermine R., ihre zwei Töchter und Matthias E. überhaupt in Gang gebracht hatten, zeigten vor dem Landgericht Landshut gestern massive Erinnerungslücken. Die Wortkargheit der Neuburger ging so weit, dass der Staatsanwalt eine Zeugin deutlich ermahnte. „Wenn Sie uns nicht mit der Wahrheit bedienen und uns etwas verschweigen, dann kann das für Sie zu Problemen führen.“

Fünf Jahre nach dem Prozess, ist die Leiche des Heinrichsheimer Landwirts Rudolf Rupp gefunden worden. Die Polizei barg das Auto mitsamt der Leiche auf dem Beifahrersitz an der Staustufe Bergheim.Ein Nachbar aus Heinrichsheim, der zu Lebzeiten des Rudolf R. öfter auf dem Bauernhof ausgeholfen hatte, berichtete, wie er nur wenige Tage nach dem Verschwinden einen Pullover mit Blutflecken gefunden hatte. Die Entdeckung machte der damals 13-Jährige im Gebüsch am Parkplatz der BSV-Gaststätte – also dort, wo der Heinrichsheimer Landwirt in der Nacht zum 13. Oktober 2001 sein letztes Feierabendbier getrunken hatte. Danach war er mit seinem Mercedes verschwunden.

Seine Aussage bei der Polizei aus dem Jahr 2003 wollte der mittlerweile 21-Jährige nicht mehr bestätigen. Damals hatte er laut Protokoll ausgesagt, Matthias E. hätte ihn aufgefordert, ans BSV-Heim zu fahren und nach Hinweisen auf den Verbleib Rudolf R.s zu suchen. „Ich glaube nicht, dass das stimmt“, sagte er zu Richter Theo Ziegler. Er glaube eher, er habe in der Pause eines Fußballspieles zufällig im Gebüsch den Pullover gefunden und zu Hermine R. und zwei Polizisten gebracht. Das Kleidungsstück ist später ohne weitere Untersuchung von den Beamten an die Witwe übergegeben worden. Im Prozess 2004 wurde dies als Beleg für unsaubere Ermittlungsarbeit gewertet.

Bei den Fragen an zwei Bekannte Hermine R.s ging es vor allem um das Verhalten der Witwe und ihrer Töchter, nachdem der Landwirt verschwunden war. Umfassende Erinnerungslücken zeigten sich bei einer 56-jährigen Nachbarin, die von klein auf bei R.s am Hof mitgearbeitet hatte. Laut Protokoll der Polizei habe sie bei den ersten Ermittlungen angegeben, massive Auseinandersetzungen zwischen Matthias E. und dem Landwirt mitbekommen zu haben. Außerdem hätte sie erlebt, wie der damalige Freund Manuelas sehr aggressiv und gewalttätig gewesen sei. Auch ihre damalige Vermutung, der Landwirt sei umgebracht und im Misthaufen vergraben worden, war ihr heute unbekannt. „Woaß i nimmer“ war ihre stetige Antwort, die schließlich sogar den geduldigen Richter Theo Ziegler aufbrachte. „Sie sind schon sehr wortkarg“, sagte er und gab der Zeugin eine Pause, um sich auf ihre Aussagepflicht zu besinnen. Doch das änderte nichts an dem Erinnerungsvermögen der Frau.

Ähnlich verhielt es sich mit einer heute 65-jährigen Bekannten, deren Kinder mit den R.-Töchtern befreundet waren. Sie konnte sich nur bruchstückhaft an ihre Aussagen im ersten Prozess erinnern und gab zu, ein wenig Angst gehabt zu haben. „Damals hat der Oberstaatsanwalt Veh mit mir so geschimpft.“ Auf die Frage, wie sie denn auf die Geschichte mit den Hunden gekommen sei, antwortete sie: „Das hat ja damals halb Heinrichsheim umeinandergeplärrt, dass die Hund’ ihn g’fressen haben soll’n.“

Am Ende des sechsten Verhandlungstages ging es um die finanziellen Verhältnisse der Familie. Rudolf R. stand wohl kurz vor dem Offenbarungseid, belegte der Verteidiger von Matthias E., Dr. Bernd Scharinger, mit einer Haftanordnung des Neuburger Gerichtes, die auf den 1. Oktober 2001 datiert ist. „Vermutlich wäre er wenige Tage nach seinem Verschwinden von Polizisten abgeführt worden“, sagte Scharinger. Hermine R. habe anstelle ihres Mannes den Offenbarungseid am 2. November 2001 abgelegt und damit eidesstattlich versichert, die gesamten Vermögensverhältnisse vor dem Gerichtsvollzieher offenzulegen.

Der langjährige Abwesenheitspfleger, der anstelle des abgängigen Landwirts die Finanzen der Familie verwaltet hatte, wirkte bei seiner gestrigen Befragung vor Gericht überrascht von dieser Nachricht. Er bestätigte, dass die Schulden immens waren. Deshalb habe man nach dem Verschwinden R.s alle Grundstücke verkauft und die Gläubiger bezahlt. Übrig blieb das Wohnhaus. Der Neuburger erinnerte sich an eine Schuldensumme von insgesamt 350.000 Euro, die abgezahlt werden konnte. Zudem erhielt die Familie R. vor ihrer Festnahme monatlich zwischen 1200 und 2000 Euro Unterhalt.  Barbara Feneberg

Quelle: Augsburger Allgemeine