Schuld, aber nicht schuldig
25.02.2011 - Donaukurier
Landshut (DK) Noch einmal drängten sich die Reporter im Gerichtsaal. Noch einmal waren alle Kameras auf Hermine Rupp, ihre ältere Tochter und Matthias E. gerichtet.
Auf dem Foto sind zu sehen (von links): Anwalt Bernd Scharinger
und Matthias E., Verteidigerin Regina Rick (sitzend) mit der älteren
Rupp-Tochter, Hermine Rupp mit ihrem Anwalt Klaus Wittmann und
Scharingers Referendar Roland Aigner - Foto: Peterhans
Der Freispruch ist ein nur ein Teilerfolg für die Angeklagten und ihre Verteidiger: Sie hatten vor allem auf eine Haftentschädigung gehofft.
Wegen des enormen Medienandrangs hatte das Landshuter Landgericht die finale Sitzung wieder in den großen Saal 10 zurückverlegt – dorthin, wo das Wiederaufnahmeverfahren um den Tod des Neuburger Bauern Rudolf Rupp am 20. Oktober vergangenen Jahres begonnen hatte. Der Vorsitzende Richter Theo Ziegler musste die Journalisten mehrmals ermahnen, das Filmen und Fotografieren einzustellen – dann verlas er das Urteil: Es lautet auf Freispruch.
Am Ende lagen sich Angeklagte und Verteidiger in den Armen. Doch für sie ist es nur ein halber Sieg. Gegenüber den Journalisten erklärte Bernd Scharinger, Anwalt von Matthias E.: "Wir haben gewonnen und doch verloren." Denn eine Haftentschädigung für ihre Zeit im Gefängnis sprach das Gericht den Angeklagten nicht zu. Begründung: Sie hätten ihre Verurteilung durch ihre Falschaussagen selbst verschuldet. Klaus Wittmann, Verteidiger von Hermine Rupp, kündigte wie auch seine beiden Kollegen an, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Die Begründung des Urteils durch das Landgericht verwunderte. So erklärte der Vorsitzende, man sei davon überzeugt, dass Rudolf Rupp in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2001 von der BSV-Gaststätte in Neuburg nach Hause zurückgekehrt ist. Und die Angeklagten "die Ursache für den Tod gesetzt" haben. Im Klartext: Sie haben den Bauern getötet. Weil aber die Kammer nicht sicher weiß, wer genau auf welche Art Rudolf Rupp umgebracht hat, musste sie die Angeklagten freisprechen. Dass der Bauer nach acht Halben Bier damals versehentlich in die Donau fuhr, schloss der Richter genauso aus wie einen Selbstmord. Entscheidend hierfür sei die Position der Leiche im Auto gewesen, als im März 2009 Rupps Mercedes aus der Donaustaustufe Bergheim zog. Der Bauer habe mit dem Gesicht zum Heck seines Wagens praktisch auf dem Fahrersitz "gekniet". Das spreche dafür, dass er ins Auto hineingesetzt oder -gelegt wurde.
Außerdem sei laut Gutachten der Motor nicht gelaufen, als das Auto im Wasser versank, und der Schlüssel habe nicht im Zündschloss gesteckt. Besonders auffällig sei auch, dass der Bauer keine Schuhe getragen habe. Nebenbei wäre dies laut dem Richter eine "sehr ungewöhnliche Art, sich umzubringen". Es habe auch gar keine Situation bestanden, die Anlass für einen Selbstmord gewesen sei, erklärte Ziegler. "Es gab auch keinen Abschiedsbrief."
Daran, dass der Landwirt heimgekommen sei, bestünden keine Zweifel. Wenn Rupp beispielsweise auf dem sehr kurzen Heimweg von der Gaststätte zu seinem Haus überfallen worden wäre, dann sei es ungewöhnlich, dass seine Geldbörse noch aufgefunden wurde. Und wenn es die Täter auf seinen Mercedes abgesehen hätten, wäre es unsinnig gewesen, Rudolf Rupp mitsamt dem Wagen zu versenken. "Das letzte Tröpfchen" zur Überzeugung des Gerichts, dass der Bauer heimkam, wie Ziegler es formulierte, hätten dann die Geständnisse der Angeklagten geliefert, so Ziegler. "Obwohl dieses Beweismittel mit Vorsicht zu genießen ist."
Die von den Verteidigern während des gesamten Prozesses scharf angegriffenen Ermittlungsbeamten nahm Ziegler in Schutz. Von "erpressten" Geständnissen durch die Polizisten wollte das Gericht nichts wissen. "Gewisser Druck ist erlaubt", sagte Ziegler. "Allerdings ist das immer eine Gratwanderung." Es seien durch die Polizisten wohl vereinzelt falsche Vorhalte gemacht worden. Diese bezeichnete der Richter als "Fehler". Auch auf den Videovernehmungen am Tatort sei kein Druck zu erkennen gewesen.
Die Frage, warum die Angeklagten dann die haarsträubenden Falschgeständnisse abgeliefert haben, beantwortete Ziegler selbst: "Wir wissen es nicht." Auf jeden Fall seien sie nicht durch unerlaubten Druck zustande gekommen.
Dass die Angeklagte so debil seien, wie sie immer geschildert werden, konnte Richter Ziegler nicht glauben. "Es ist nicht so, dass die nicht wissen, was sie tun." Beispielsweise habe man an den Reaktionen der Witwe während der Verhandlung gesehen, dass sie gut aufpasse.
Auch auf die Vernehmung mit dem Schrotthändler, der angeblich den Mercedes von Rupp entsorgt haben sollte, ging der Richter noch einmal ein. Dieser hatte behauptet, von Ermittlungsbeamten mit einer Pistole bedroht worden zu sein. "Das halten wir für eine Lüge", sagte Ziegler. Wie Staatsanwalt Ralph Reiter auf Anfrage des DONAUKURIER erklärte, werde gegen den Schrotthändler jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf vorsätzliche Falschaussage eingeleitet.
Reiter bezeichnete das Urteil des Landshuter Landgerichts als "Ohrfeige für die Verteidigung", weil das Gericht bei der Schuldfrage weitgehend seiner Argumentation gefolgt sei. Er werde aller Voraussicht nach nicht dagegen vorgehen. Reiter hatte für Hermine Rupp und Matthias E. jeweils siebeneinhalb Jahre Haft wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert. Die Verteidigerin der älteren Rupp-Tochter, Regina Rick, zeigte sich erleichtert über den Freispruch. Dazu, dass die Kammer entschieden hatte, die Geständnisse der Angeklagten nicht als "erpresst" anzusehen, erklärte sie: "Ich habe nicht erwartet, dass die ihren eigenen Leuten an den Karren fahren."
Die Kosten des Verfahrens trägt der Steuerzahler. Mit allen DNA-Gutachten und den Tauch- und Bergungsaktionen dürften hier wohl mehrere Hunderttausend Euro anfallen.
Von Sebastian Peterhans
Quelle: Donaukurier
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