Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab 28.04.2020 führt zu härteren Sanktionen

Wer ab 28.04.2020 zu rasant unterwegs ist, riskiert nun viel früher den Verlust seiner Fahrerlaubnis als bisher.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h (bisher 31 km/h) und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 26 km/h (bisher 41 km/h droht ein Fahrverbot! Dafür entfällt die bisherige Wiederholungsregel, wonach ein Fahrverbot drohte, wenn man zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell war.

Was nunmehr im Einzelnen für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt, können Sie unter folgendem Link nachlesen.

Darüber hinaus bringt die Neuregelung der StVO und des Bußgeldkatalog zahlreiche verschärfte Sanktionen bei unterschiedlichen Verstößen, wie zum Beispiel gegen die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse, des seitlichen Sicherheitsabstandes und bei Parkverstößen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Fachanwälte Dr. Bernd Scharinger und Roland Aigner gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.