Freispruch wegen falscher Fährte

Fast 3 Jahre zog sich der Fall einer Prostituierten und eines Räubers vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hin. Laut Anklage soll ein Freier (Verteidiger Rechtsanwälte Dr. Bernd Scharinger und Dr. Florian Engert) eine Prostituierte in deren  Wohnung überfallen und auf die Botin des Vermieters, die die Miete abkassierte, gewartet haben und dann mit über 3.000,00€ entschwunden sein. Die Staatsanwaltschaft klagte allerdings auch die Dirne an, da sie im Verdacht stand, die Tat gemeinsam mit ihrem Freier geplant zu haben.

Das „Hauptindiz“ für die Mittäterschaft des von Dr. Bernd Scharinger und Dr. Florian Engert vertretenen Angeklagten war für der Staatsanwaltschaft, dass dieser im Rahmen eines durchgeführten „Mantraillings“ von einer speziell dafür ausgebildete Polizeihündin „verbellt“ worden war. Nach umfangreichen Beweisanträgen und der Bewertung zahlreicher Gutachten, darunter auch ein von der Verteidigung eingeholtes „Hundepsychologisches Gutachten“, konnten die Verteidiger, beide Fachanwalt für Strafrecht,  für ihren Mandanten(der auch 2 Monate in U-Haft war) einen Freispruch erwirken, sowie anschließend für die zu Unrecht erlittene U-Haft eine Entschädigung.

Unter folgendem Link finden Sie den Artikel von Peter Richter/Augsburger Allgemeine