Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht gilt als Sonderrecht der Kaufleute.  Seine Regelungen beeinflussen den Handel in Firmen und bestimmen die internen und externen Rechte und Pflichten.

Das  Gesellschaftsrecht dagegen bestimmt die Rechte von Personenvereinigungen. Damit beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführer zu wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten und unterstützen die verschiedenen Rechtsformen in Prozessen.

Ihr Fachanwalt auf diesem Gebiet

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragsrecht