Handelsrecht

Das Handelsrecht gilt als Sonderrecht der Kaufleute.  Seine Regelungen beeinflussen den Handel in Firmen und bestimmen die internen und externen Rechte und Pflichten.

Das materielle Handelsrecht beschreibt die Rechte des Handelsstands, der Handelsgeschäfte sowie das internationale und UN-Kaufrecht. Besonders fundiertes Beratungswissen vermitteln unsere Fachanwälte für Handelsrecht in Rechtsangelegenheiten der Bereiche Handelsstand und Handelsgeschäfte .

Eine Spezialisierung auf den Handelsstand bedeutet somit eine qualifizierte Beratung aller kaufmännischen Tätigkeiten. Damit verkörpern unsere Anwälte des Fachbereichs Handelsrecht einen sachkundigen Ansprechpartner für die Positionen des Geschäftsführers, Prokuristen, Handelsvertreters und deren Geschäfte.

Bei uns finden Sie fachlich exzellente Rechtsberatung zu folgenden Themengebieten des Handelsrechts

  • Recht des Handelsstands (Materielles Handelsrecht)
  • Recht der Handelsgeschäfte (Materielles Handelsrecht)
  • Bezüge des Handelsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Fachanwalt für Handelsrecht

Ein großes Repertoire an Fachwissen sowie langjährige Erfahrung in der praktischen Rechtsberatung verleihen unserem Spezialisten für Handels-und Gesellschaftsrecht, Dr. Jürgen Rinkel, den Titel des Fachanwalts.

Legen Sie Ihre Anliegen zum Thema Handelsrecht daher in die Hände unseres Fachanwalts für Handelsrecht

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragsrecht