Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht behandelt die Rechte von Personenvereinigungen. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer zu wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten und unterstützen die verschiedenen Gesellschaftsformen in allen Lagen.

Im Gegensatz zum formellen Gesellschaftsrecht beschreibt das materielle Gesellschaftsrecht bestimmte Regeln über Inhalte und Fundamente von Rechtsverhältnissen. Beispiele hierfür sind die Festlegung bestimmter Normen zur Entstehung oder Veränderung von Kapitalgesellschaftsrechten. Das formelle Recht befasst sich im Anschluss mit deren Durchsetzung und trägt daher auch den Namen Verfahrensrecht.

Die Kanzlei Willi und Janocha hat sich im Fachgebiet des Gesellschaftsrechts auf Beratung und Vertretung
des materiellen Gesellschaftsrechts fokussiert.

Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht beraten wir in folgenden Fällen

  • Recht der Personengesellschaften (Materielles Gesellschaftsrecht)
  • Recht der Kapitalgesellschaften (Materielles Gesellschaftsrecht)
  • Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht (Materielles Gesellschaftsrecht)
  • Bezüge des Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertritt Dr. Jürgen Rinkel unsere Mandanten überzeugend und erfolgreich in allen Angelegenheiten des Fachgebiets.

Mit über 80 selbständig bearbeiteten Fällen vor Erwerb des Titels Fachanwalt, wurde er mit besonders praktischer Erfahrung ausgezeichnet. Unsere Mandanten profitieren somit von fundiertem Fachwissen sowie langjähriger Praxiserfahrung.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragsrecht