Auto erfasst Schülerin auf Schulparkplatz

Dr. Bernd Scharinger

Nachstehender Fall zeigt, dass es sehr wichtig ist, dass man auch bei Vorfällen, die mit anderen Verkehrsteilnehmern passieren und in denen man selbst mit seinem Kfz beteiligt ist, immer verpflichtet ist, Angaben zu seiner Person und zur Kfz-Haftpflichtversicherung zu machen. Ansonsten läuft man Gefahr wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) verurteilt zu werden. Lässt sich der andere Unfallbeteiligte nicht feststellen, empfiehlt es sich stets die Polizei zu informieren und dort seine Daten, incl. des Kfz-Kennzeichens, mitzuteilen.

Hier finden Sie den Artikel von Wolfgang Widmann/Augsburger Allgemeine