Dieselskandal: Jetzt auch BMW betroffen

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rinkel

Illegale Abschalteinrichtungen auch bei  BMW-Diesel

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung vom 31.03.2020 den Autohersteller BMW verurteilt, das Dieselfahrzeug eines Kunden zurückzunehmen. Im Gegenzug muss BMW den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsvorteils für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen. Betroffen war ein 2,0 Liter 4 Zylinder-Dieselmotor, wie er in vielen Fahrzeugen des Herstellers verbaut ist.

Bei dem Fahrzeug wird durch ein sogenanntes „Thermofenster“ die Abgasrückführung gesteuert. In bestimmten Temperaturbereichen wir die Abgasrückführung reduziert bzw. deaktiviert, laut Hersteller zum Motorschutz. Das Landgericht Düsseldorf ging allerdings davon aus, dass es sich hier eher um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, BMW hat dagegen Berufung eingelegt.

Interessant ist die Entscheidung deshalb, weil – im Gegensatz zu den mittlerweile unstreitigen Abgasmanipulationen im Volkswagenkonzern – hier sich ein Gericht mit der Einrichtung des sogenannten „Thermofensters“ wie es etwa bei BMW und Mercedes verwendet wird, befasst hat.

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