Bewusste Benennung eines falschen Fahrers im OWi-Verfahren
Infolge eines aktuellen Urteils des Oberlandesgericht Stuttgart vom 23.07.2015 (2 Ss 94/15) weist Rechtsanwalt Dr. Bernd Scharinger, Fachanwalt für Strafrecht, nochmals darauf hin, dass die bewusste falsche Angabe eines Fahrers in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren kein bloßes Kavaliersdelikt darstellt, sondern eine handfeste Straftat! Wie das Oberlandesgericht Stuttgart in dem vorbezeichneten Urteil entschieden hat, kann in den Fällen, in denen jemand, der eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, aber eine andere Person dazu bringt, dass diese sich fälschlicherweise als Fahrer ausgibt, wegen falscher Verdächtigung (in so genannter mittelbarer Täterschaft) bestraft werden. Derjenige, der sich als (falscher) Täter ausgibt, kann wegen Beihilfe zu dieser Straftat bestraft werden! Die damit verbundenen Strafen sind um ein Vielfaches höher, als regelmäßig die Geldbuße für den eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverstoß!
Unter folgendem Link finden Sie das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom 23.07.2015 (2 Ss 94/15)