Interview mit dem Fachanwalt für Versicherungsrecht über Fallstricke in Berufsunfähigkeitsversicherungen

Interview mit dem Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herrn Rechtsanwalt Georg Willi, über die Fallstricke in Berufsunfähigkeitsversicherungen (Wertinger Stadtmagazin myheimat, Ausgabe 8/2014)

Frage: Lohnt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Braucht man eine Berufs­unfähigkeitsversicherung?

Antwort: Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Im Regelfall wird aber Bedeutung und Tragweite einer Berufsunfähigkeitsversicherung weit überschätzt. Es ist zwar richtig, dass eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere, dass nicht nur Berufsunfähigkeit vorliegt, sondern die weitergehende Erwerbsunfähigkeit) fällig wird und diese auch häufig nicht sehr hoch ausfällt, so dass in bestimmten Fällen eine Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich eine sinnvolle Ergänzung ist. 

Frage: Was heißt in bestimmten Fällen? Ist es so, dass ich im Falle einer Berufsunfähigkeit, wenn alle Vertragsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht für die vereinbarte Dauer (unter Umständen lebenslang) eine BU-Rente erhalte?

Antwort: Im Regelfall ganz klar, nein! Das ist nicht so. Denn im Regelfall sind die Berufsunfähigkeitsbedingungen so gestaltet, dass dann, wenn jemand aus seinem alten Beruf ausscheidet und sich umschulen lässt und einen neuen Beruf ausübt, er dann die Rente nicht mehr bekommt, weil quasi der neue Beruf anstelle seines vormaligen getreten ist.

Frage: Das müssen Sie mir jetzt näher erläutern.

Antwort: Nehmen wir das Beispiel eines Kfz-Mechanikers, der berufsunfähig wird, also den Beruf eines Kfz-Mechanikers nicht mehr ausüben kann. Er ist aber nicht mehr berufsunfähig, wenn er beispielsweise nach Umschulung einen Bäckerberuf ausüben kann. Solange er sich nicht umschulen lässt, ist er berufsunfähig und kann  –  wenn alle Bedingungen des Vertrages erfüllt sind  –  seine Rente beanspruchen. Lässt er sich aber umschulen und ergreift den neuen Beruf des Bäckers, dann ist im Regelfall keine Berufsunfähigkeitsrente mehr zu zahlen.

Frage: Das ist dann ja eigentlich gar nicht so schlimm, denn dann brauche ich ja mich nur nicht umschulen zu lassen?

Antwort: Das ist richtig und falsch zugleich. Wenn jemand z.B. vor seiner Berufsunfähigkeit einen Verdienst von 3.000,00€ hatte und davon eine Familie ernähren musste, nützt es ihm nichts, wenn er einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag abgeschlossen hat, wonach er eine monatliche Rente von 1.000,00€ bekommt. Denn im Fall der Berufsunfähigkeit kann er von diesen 1.000,00€ nicht leben. Er ist gezwungen, sich umschulen zu lassen.

Frage: Was muss ich denn noch so alles bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten? Wo sind Fallen und wo treten in der Praxis Probleme auf?

Antwort: In der Praxis treten die Probleme an 5 Stellen auf. Zunächst einmal darf man bei dem Fragenkatalog zum Gesundheitszustand, der bei Abschluss des Vertrages auszufüllen ist, keine falschen Angaben machen. Hat man diese Hürde genommen, muss der Versicherungsnehmer im Regelfall, um in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsrente zu kommen, 50% Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Sodann muss die Hürde des Verweisungsberufes genommen werden und schließlich darf er nicht gezwungen sein, einen neuen Beruf ergreifen zu müssen, weil die BU-Rente zu gering ist. Endlich  – in der Regel geschieht dies alle 2 bis 3 Jahre  -, darf der Versicherer prüfen, ob weiterhin überhaupt noch BU gegeben ist.

FrageSind das Hürden, die in der Praxis schwer zu nehmen sind?

Antwort: Ja, schon bei der ersten Hürde werden in der Praxis sehr viele Fehler gemacht und ein Großteil der Versicherungsansprüche geht allein deshalb verloren, weil auf dem Fragenkatalog falsche Angaben gemacht werden. Wenn der Versicherer beispielsweise danach fragt, ob man in den letzten 5 Jahren Beschwerden gehabt hat, darf man nicht selbst darüber entscheiden, ob irgendeine 10-tägige Grippe harmlos war und wieder ausgeheilt ist und deshalb nicht angegeben werden muss. Es ist dringend anzuraten, jede noch so kleine Erkrankung anzugeben. Immer wieder ist zu beobachten, dass der Versicherungsnehmer dem Vermittler bestimmte Erkrankungen mitteilt, der Vermittler aber erklärt, das seien „harmlose Erkrankungen“. Im Vertrauen auf diese Angabe wird dann die entsprechende Frage nach Vorerkrankungen verneint. Begehrt man dann Versicherungsschutz, kommt das böse Erwachen. Deshalb ist anzuraten, bei dem Beratungsgespräch mit dem Vermittler/Agenten unbedingt Zeugen hinzuziehen. Der Ehepartner ist grundsätzlich Zeuge. Das wirklich Fatale an diesen Gesundheitsfragen ist die Tatsache, dass der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt, aufgrund einer entsprechenden Schweigepflichtsentbindungserklärung dann die Krankenkasse anschreibt und anfragt, wo der Anspruchsteller überall in ärztlicher Behandlung war. Dann werden die entsprechenden Ärzte angeschrieben und diese sind verpflichtet, ihre Krankenunterlagen offen zu legen. Das verheerende ist dann, wenn sich herausstellt, dass eine Vorerkrankung verschwiegen wird, der Versicherer im Regelfall den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht und der Vertrag damit von Anfang an unwirksam ist. Wer jetzt gedacht hat, der Versicherte bekommt dann wenigstens seine gezahlten Prämien wieder zurück, irrt. Die bleiben beim Versicherer.

Frage: Herr Willi, Sie scheinen kein Freund einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu sein?

Antwort: Ganz so rigoros lässt sich das nicht sagen. Nur die Versicherten müssen wissen, auf was sie sich einlassen und im Regelfall wissen sie das nicht. Wie oben bereits ausgeführt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 500,00€ Rente ist von dem Fall abgesehen, dass jemand gänzlich erwerbsunfähig wird (z.B. Querschnittslähmung), im Regelfall wenig nützlich. Wenn, dann muss man eine hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren, möglichst Verweisungsklauseln ausschließen und peinlich genau die Fragen zu den Vorerkrankungen richtig und umfassend beantworten und beim Gespräch mit dem Vermittler Zeugen hinzuziehen. Endlich: gerade Selbstständige sollten wissen, dass der Versicherer regelmäßig den Umorganisationseinwand bringt.