Baurecht

Unsere Anwälte für Baurecht sind Ansprechpartner für alle Anliegen und Rechtsfragen der Bau- und Immobilienindustrie in Augsburg und Umgebung.

Das Themengebiet des Baurechts unterscheidet sich grundlegend in öffentliches und privates Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Staat.

Es besteht aus zwei Teilen. Das Bauplanungsrecht überträgt Fälle wie die Grundstücksbebauung in die Verantwortlichkeit des Staates. Die Vorschriften und Normen für einzelne Bauvorhaben liegen durch das Bauordnungsrecht in den Händen der einzelnen Bundesländer.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die gegenseitigen, privaten  Beziehungen der am Bau beteiligten Partner unter sich.  Fälle des privaten Rechts beziehen sich daher auf das Fachpersonal.  Ein Beispiel ist die Regelung von Werkverträgen, wie die Erstellung eines Architektenvertrags.

 Rechte der am Bau angestellten Architekten sind unter einer eigenen Kategorie – dem Architektenrecht – geregelt.

Unsere Anwälte für Bau- und Architektenrecht beraten und unterstützen Sie speziell bei folgenden Rechtsfragen

  • BGB-Vertrag oder VOB/B Vertrag (Vertragsgestaltung; Vertragsauslegung; Allg. Geschäftsbedingungen; Schwarzarbeit; Bauträgervertrag; Baubetreuungsvertrag; Fertighausvetrag, Kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
  • Einheitspreisvertrag; Globalpauschalvetrag, LV-geschützter Pauschalvertrag (Entwurfsänderung, Zusatzleistungen, Mengenänderungen, Regieleistungen) Ansprüche des Auftraggebers auf zusätzliche Vergütung ohne Anordnung des Auftraggebers
  • Vertragsstrafen: Verzug, Behinderung, Einbeziehung der VOB/B, Kerneingriff in die VOB
  • Beendigung (ordentliche, außerordentliche Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage) Prüfbarkeit der Abrechnung
  • (Teil-)Abnahme, Beweislastumkehr
  • Verjährung, Gewährleistung, Bedenkenhinweispflicht
  • Zahlungen: Vergütung, Fälligkeit, Skonto, Abschlagszahlungen, Sicherungsmittel, Schlussrechnung/-zahlung
  • Bauhandwerkerversicherungsgesetz

Anwälte für Baurecht

Als kompetente Kanzlei stellen wir unseren Mandanten Fachanwälte des Gebiets Bau-und Architektenrecht zur Seite, um eine detaillierte und erfolgreiche Beratung zu allen Vertrags-, Vergütungs- und Vollmachtthemen der Baubranche zu ermöglichen.

Georg Willi, Gründer der Kanzlei, Christoph Hawuka und Patricia Willi erwarben den Titel des Fachanwalts für Bau-und Architektenrecht durch einen besonders ausgeprägten Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis.

Rechtsanwältin Patricia Willi

  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Georg Willi

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Christoph Hawuka

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vertragsrecht
  • Internetrecht