Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht regelt Straftaten für Minderjährige im Alter von 14 bis 17 Jahren. In Sonderfällen werden auch junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren noch jugendstrafrechtlich behandelt.

Einige Grundsätze unterscheiden das Jugendstrafrecht wesentlich vom allgemeinen Strafrecht. Jugendliche sind demnach nur zu einem bestimmten Maß strafmündig. Wie im allgemeinen Strafrecht auch, sollen die Täter zurechtgewiesen werden. Allerdings steht für das Jugendgericht der Erziehungsgedanke stark im Vordergrund.

Ein Rechtsanwalt im Bereich Jugendstrafrecht muss daher neben Erfahrung und Praxis auch die jugendliche Entwicklung in seine Verteidigung einbeziehen.

Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht

Vertrauen Sie daher auf unsere Fachanwälte im Strafrecht , um Minderjährigen einen vertrauensvollen Prozess mit Blick auf deren Zukunft zu ermöglichen.

Rechtsanwältin Marion Zech

  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Fachanwältin für Medizinrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Opferschutz (insbes. Sexualdelikte und Tötungsdelikte)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Allgemeines Schadensersatzrecht

Rechtsanwalt Roland Aigner

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Arzthaftungsrecht