Kleintierhaltung

Bundesgerichtshof: Kleintierhaltung stets zulässig!

Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über ein formularmäßiges Verbot der Kleintierhaltung in einem Mietvertrag zu entscheiden. Der streitige Passus lautete sinngemäß:

„Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … bedarf der Zustimmung des Vermieters.“

Der BGH sah hierin eine rechtswidrige Benachteiligung des Mieters in dessen Mieterrechten. Dies ergebe sich – so der BGH in seinem Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 340/06) – daraus, dass eine Ausnahme von der erforderlichen Zustimmung des Vermieters zur Haustierhaltung nur für Ziervögel und Zierfische besteht, nicht hingegen für andere – ebenso kleine und damit vergleichbare – Haustiere.