Parkzeitüberschreitung

Abschleppen Parkzeitüberschreitung
Abschleppen bei Parkzeitüberschreitung Bildquelle iStock

Ab wann ist das Abschleppen eines Pkw wegen Parkzeitüberschreitung zulässig

Erneut hat sich ein Gericht mit der Frage zu beschäftigen, ab wann ein Abschleppen eines Autos wegen Parkzeitüberschreitung zulässig ist. Ein Autofahrer hatte sein Auto ordnungsgemäß geparkt, allerdings die 2-stündige Parkzeit um 3 Stunden überschritten. Der Pkw wurde daraufhin abgeschleppt. Der Autofahrer hielt die Maßnahme für unverhältnismäßig, da zum Zeitpunkt des Abschleppens freie Parkplätze vorhanden gewesen seien.

Das Verwaltungsgericht Aachen (Urteil vom 16.05.2018 – 6 K 5781/17) sah das Abschleppen als verhältnismäßig an. Jedenfalls die 3 stündige Überschreitung habe das Abschleppen gerechtfertigt. Dieses Urteil liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 06.07.1983 (Beck RS 1983, 31248521). Auch dort war das Abschleppen nach 3 Stunden als rechtmäßig eingestuft worden.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Dr. Bernd Scharinger zu Rate.