Illegale Drogen und Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug bei illegalen Drogen
Werden bei einer Person sogenannte harte Drogen (z.B. Kokain, Amphetamine, Ecstasy u.a.) aufgefunden, so kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn die Drogen nicht anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder Fahrrad entdeckt werden! Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens auch dann anordnen, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes „lediglich“ widerrechtlich besitzt oder besessen hat! Fällt das Gutachten negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch eine bloß einmalige Einnahme solcher Drogen führt im Regelfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Darauf weist das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Beschluss vom 18.01.2019 erneut hin (Az.: 1 L 1587/18.NW): „Da es für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung auf eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss bei der Einnahme harter Drogen gar nicht ankomme, sei es auch unerheblich, ob der Antragsteller, (…), zuverlässig zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe und zukünftig trennen könne. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen seien die möglichen Wirkungen und Nachhalleffekte harter Drogen auch in ihrer zeitlichen Dimension nicht zuverlässig einzuschätzen, und das damit verbundene hohe Risiko sei deshalb nicht beherrschbar“.
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