Falsche Freundschaftsdienste führen auf die Anklagebank

Dr. Bernd Schariner
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Bernd Scharinger

Falsch verstandene Freundschaft und die Aussicht in Corona-Zeiten etwas „fun“ und Geld zu haben, führten u.a. einen jungen Mann wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr und dem unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf die Anklagebank vor der Jugendkammer des Landgerichts Memmingen. Der Heranwachsende hatte einem Kumpel auf dessen Bitte hin seinen Golf über das Wochenende zum Tausch gegen dessen Mercedes und einem Geldbetrag in mittlerer dreistelliger Höhe zur Verfügung gestellt. Was der Junge Mann nicht wusste, war, dass mit seinem Fahrzeug Kokain aus den Niederlanden geholt wurde!

Nach Erwachsenenstrafrecht sieht das Gesetz allein auf die verbotene Einfuhr von Betäubungsmitteln eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor! Je nach eingeführter Menge kann es da durchaus zu Freiheitsstrafen von mehren Jahren führen, wie der Prozess des weiteren und jetzt verurteilten über 21.-jährigen Angeklagten zeigt.

Für den von Rechtsanwalt Dr. Scharinger vertretenen jungen Mann konnte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erreicht werden, und der Wegfall des Anklagepunkts der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln.